Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Befreiung

    Befreiung von der Erlaubnispflicht nach Sprengstoffrecht

    Beschreibung

    Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder verkehren wollen und für die selbigen Tatbestände bereits eine Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz besitzen, benötigen Sie keine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

    Ebenso sind Sie von der Erlaubnispflicht nach § 7 SprengG befreit, wenn Sie weder einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort noch eine Niederlassung in Deutschland haben und explosionsgefährliche Stoffe nach Deutschland einführen, Ausführen, Durchführen oder Verbringen möchten. Voraussetzung ist, dass der Transport durch einen Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG oder durch eine Person, die der Bund oder ein Land schriftlich mit der Begleitung beauftragt hat, begleitet wird.

    Ein Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht ist nicht erforderlich. Die Befreiung tritt Kraft Gesetz ein.

    Ansprechpartner

    Amt Niemegk - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Großstraße 7

    15823 Niemegk

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Niemegk

    Bus: 561 - Niemegk Brück

    Bus: 584 - Niemegk Grabow Treuenbrietzen

    Bus: X2 Wittenberg - Bad Belzig

    Bus: 582 - Bad Belzig Niemegk Treuenbrietzen (PlusBus Hoher Fläming)

    Bus: 583 - Niemegk Hohenwerbig Garrey

    Bus: 586 - Bad Belzig Baitz Ziezow Kranepuhl Niemegk

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Terminvereinbarungen sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Sprechtage möglich. 

    Stichwörter

    Bürger, Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Ordnung, Ordnungsamt, Personalausweisbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2019 (von: Petzold, Sophia)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Zimmermann, Dirk)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich. Die Befreiung tritt Kraft Gesetz ein.

    Voraussetzungen

    Um eine Befreiung zum gewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erhalten, müssen von Ihnen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • 1. Möglichkeit der Befreiung:

    Sie besitzen einen Waffenschein nach § 21 Waffengesetz, mit welchem der selbige Umgang und Verkehr wie nach § 7 Sprengstoffgesetz erlaubt ist.

    • 2. Möglichkeit:

    Sie haben weder einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort noch eine Niederlassung in Deutschland und möchten explosionsgefährliche Stoffe nach Deutschland Einführen, Ausführen, Durchführen oder Verbringen. Der Transport wird durch einen Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG oder durch eine Person, die der Bund oder ein Land schriftlich mit der Begleitung beauftragt hat, begleitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 13 Sprengstoffgesetz (SprengG) „Befreiung von der Erlaubnispflicht“

    Verfahrensablauf

    Kein Antrag notwendig

    Kosten

    Gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch 45-5 Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen am 27.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gewerbe, Befreiung, Explosionsgefährliche Stoffe, Pyrotechnik, Schwarzpulverähnliche Treibladungspulver, Schwarzpulver, § 7 Sprengstoffgesetz, Erlaubnis, Selbstständig, SprengG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)