• Michendorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

Beschreibung

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung Gesundheit    

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

Adresse

Hausanschrift

Großbeerenstraße 181-183

14482 Potsdam

Postanschrift

Postfach 90 0236

14438 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 8683-801

Fax: 0331 8683-809

E-Mail: gesundheit.office@lavg.brandenburg.de

Stichwörter

Gesundheitsschutz, LAVG

Version

Technisch erstellt am 22.06.2020

Technisch geändert am 30.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
  • Deutsche Approbation als Apotheker
  • Lebenslauf
  • ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

Formulare

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Voraussetzungen

  • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
  • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
  • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

  • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
  • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

Fristen

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Kosten

Keine bundesweit einheitliche Regelung.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

Version

Technisch erstellt am 23.03.2021

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Apotheke ohne Labor, Betriebserlaubnis Zweigapotheke, Zweigapotheke, Notstand Arzneimittelversorgung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020