Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Beschreibung
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.
zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Gesundheit
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 0236
14438 Potsdam
Kontakt
Internet
Stichwörter
Gesundheitsschutz, LAVG
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.
Formulare
formloser Antrag
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja, da zum Teil Unterlagen im Original beziehungsweise als beglaubigte Kopie beigefügt werden müssen
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Gebühr für die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis kann beim LAVG erfragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
- Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.
Fristen
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Die Fristen können im Land Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Die Bearbeitungsdauer kann im Land Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.
Kosten
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020
Stichwörter
Apotheke übernehmen, Arzneimittel, Antrag auf Betriebserlaubnis, Apothekenbetriebserlaubnis, Apotheke eröffnen, Übernahme Apotheke, Neueröffnung Apotheke