Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

    Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Für die Begründung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

    Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam, aufhebbar, oder ungültig ist.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch einen/e Standesbeamt*in.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • kreisfreie Stadt, amtsfreie Stadt oder Gemeinde,
      Verbandsgemeinde oder Amt, in der/dem der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt liegt
    • Zuständig für die Vornahme der Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Eheschließung mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

    Wenn Sie also in Spremberg oder Welzow wohnhaft sind, ist die Eheschließung im Standesamt Spremberg/Welzow anzumelden.
    Sollten Sie aber nicht in den genannten Orten gemeldet sein, so können Sie trotzdem gern bei uns heiraten - Sie teilen der für den Wohnort zuständigen Standesbeamtin mit, dass Sie bei uns in Spremberg schon einen Termin haben und es werden nach Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen alle Unterlagen automatisch an unser Standesamt geschickt.
    Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.

    Zuständigkeit

    Für die Anmeldung der Eheschließung:

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbezirk die kreisfreie Stadt, die amtsfreie Stadt oder Gemeinde, die Verbandsgemeinde oder das Amt des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts liegt

    Für die Vornahme der Eheschließung:

    jedes deutsche Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    03130 Spremberg/Grodk

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Ehe, Eheregister, Geburt, Geburtenregister, Heirat, Hochzeit, Register

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Eheschließung mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

    Terminabsprache
    Termine zur Eheschließung können Sie persönlich oder auch telefonisch mit uns absprechen. Ihr Termin ist aber erst dann fest eingetragen, wenn Sie die Eheschließung schriftlich beim Standesamt Spremberg/Welzow angemeldet haben.

     

    Trauzeugen
    Seit dem 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Ihren Wunsch hin können Sie aber 1 bis 2 Trauzeugen an Ihrer Eheschließung mitwirken lassen. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen können.

    Namensführung in der Ehe
    - Die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen wählen
    (Geburts-/Familienname des Mannes oder Geburts-/Familienname der Frau)
    - Sollten die Ehegatten keine Bestimmung treffen, so behält erst einmal jeder seinen
    Namen.
    - Ein Ehegatte kann auch einen Doppelnamen führen, und zwar derjenige, dessen
    Geburtsname nicht Ehename geworden ist.

    Die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe werden aber ausführlich mit Ihnen gemeinsam besprochen.

    Termine zur Eheschließung
    Heiraten können Sie in den Trauzimmern unserem Standesamtes in Spremberg und in Welzow von Montag bis Freitag. Darüber hinaus sind Trauungen auch in der Confiserie "Felicitas" in Hornow möglich. In diesen Fällen sollten Sie rechtzeitig im Vorfeld der beabsichtigten Eheschließung mit den verantwortlichen Personen für diese Räumlichkeiten eine verbindliche Terminreservierung für Ihren im Standesamt angemeldeten und bestätigen Trauungstermin vereinbaren. Die entsprechenden Kontaktdaten der Ansprechpartner in diesen Objekten werden Ihnen auf Nachfrage von unseren Standesbeamtinnen mitgeteilt.

    Trautermine Standesamt Spremberg/Welzow im Jahr 2023
    Im Standesamt Spremberg/Welzow können Sie von Montag bis Freitag nach Absprache mit den Standesbeamtinnen zu den Sprechzeiten heiraten.

    Darüber hinaus werden folgende Samstage 2023 für eine Eheschließung angeboten:

    Trau-Samstage für das Jahr 2023:

    Januar: 21.01.2023

    Februar: 11.02.2023; 25.02.2023

    März: 11.03.2023; 25.03.2023

    April: 15.04.2023; 29.04.2023

    Mai: 06.05.2023; 13.05.2023

    Juni: 03.06.2023; 17.06.2023; 24.06.2023

    Juli: 08.07.2023; 15.07.2023; 29.07.2023

    August: 05.08.2023; 19.08.2023; 26.08.2023

    September: 09.09.2023; 30.09.2023

    Oktober: 14.10.2023; 28.10.2023

    November: 11.11.2023

    Dezember: 16.12.2023

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    2024

    Trau-Samstage für das Jahr 2024:

    Januar: 27.01.2024

    Februar: 24.02.2024

    März: 09.03.2024; 23.03.2024

    April: 13.04.2024; 27.04.2024

    Mai: 04.05.2024; 25.05.2024

    Juni: 01.06.2024; 08.06.2024; 22.06.2024

    Juli: 06.07.2024; 13.07.2024

    August: 03.08.2024; 24.08.2024

    September: 07.09.2024; 14.09.2024; 28.09.2024

    Oktober: 12.10.2024

    November: 16.11.2024

    Dezember: 14.12.2024

    Die Möglichkeit einer Eheschließung besteht an diesen Samstagen in der Zeit von
    10.00 Uhr bis spätestens 14.00 Uhr. Die Angabe der Termine ist vorbehaltlich und kann sich gegebenenfalls personell bedingt ändern.

    Eine Terminreservierung ist maximal 12 Monate vor dem Trautermin möglich, wobei die Anmeldung der Eheschließung rechtlich erst 6 Monate vor der Trauung möglich ist (PStG, PstV, BGB).

    Die Terminreservierung ist bis zur Anmeldung der Eheschließung unverbindlich!

    An folgenden Tagen sind Trauungen nicht möglich:

    • am Heimatfest-Samstag (2. Wochenende im August) und
    • vom 24.12.des Jahres - 02.01.des Jahres
    • an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

    Sollte einer der Verlobten schon einmal verheiratet gewesen sein, oder einer der Verlobten ist ausländischer Staatsangehöriger, dann sollte er besser persönlich beim Standesamt in Spremberg oder in Welzow vorsprechen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    • Einzelfallabhängig, kann variieren.
    • Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Eheschließung mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

    Prüfung der Ehevoraussetzungen,
    - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 51,00 €
    - mit Auslandsbeteiligung zusätzlich: 30,00 € (je ausländisches Recht)
    - eine Heiratsurkunde: 15,00 €

    Vornahme der Eheschließung:
    - während der Öffnungszeiten: 45,00 €
    - außerhalb der Öffnungszeiten: 100,00 €
    - während der Öffnungszeiten, aber außerhalb der Amtsräume: 120,00 €
    - außerhalb der Öffnungszeiten und außerhalb der Amtsräume: 150,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandrecht, des Landes Bremen Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 13.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Eheschließung, Die Ehe schließen, Trauung, Hochzeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de