Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der mitverwaltenden Gemeinden, der mitverwalteten Gemeinden und der kreisfreien Städte.

    § 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitsverordnung – GewRZV).

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Aktuelles

    Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes muss in diesem Sachbereich angezeigt werden. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Bearbeitung von Fund- und Verlustanzeigen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 1

    15738 Zeuthen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Zugang zum Aufzug (Rückseite vom Rathaus).

    Der Aufzug endet in der 1. Etage. Die Büroräume befinden sich in der 2. Etage.

    Öffnungszeiten

    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33762 753534

    E-Mail: gewerbe@zeuthen.de

    E-Mail: fundbuero@zeuthen.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Zeuthen

    Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen

    IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stichwörter

    Fundbüro, Gewerbeangelegenheiten

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2022 (von: Brüsehaber, Erika)

    Technisch geändert am 29.05.2024 (von: Brüsehaber, Erika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Geeignetheit, Aufstellung Geldspielgeräte, Geeignetheitsbescheinigung, 33c Abs. 3 GewO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)