Fischereiabgabe Zahlung

    Entrichtung der Fischereiabgabe

    Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.

    Beschreibung

    In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

    Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.

    Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.

    Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Fischereibehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142523

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141523

    E-Mail: fischereibehoerde@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINES FISCHEREISCHEINS ANTRAG AUF ERWERB EINER FISCHEREIABGABEMARKE

    ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINES FISCHEREISCHEINS sowie Antrag auf Ausstellung einer Fischereibagabemarke

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse

    Formulare

    - Formulare: Keine

    - Onlineverfahren möglich: Ja

    - Schriftform erforderlich: Nein

    - Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Mindestalter 8 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.

    Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.

    Kosten

    Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR

    - Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR

    - Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Stichwörter

    Angelkarte, Angelabgabe, Fischereimarke, Angelmarke, Fischereiabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English