Fischereiabgabe Zahlung

    Entrichtung der Fischereiabgabe

    Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.

    Beschreibung

    In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

    Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.

    Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.

    Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.

    Hinweise für Potsdam: Fischereiabgabe

    • Die Nachweiskarte muss zusammen mit der Angelkarte für das jeweilige Gewässer sowie dem Fischereischein (beim Angeln auf Raubfisch) mitgeführt werden.

    Sie erhalten die Nachweiskarte und die Marken u. a. im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder direkt bei der Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug.

    Die Angelkarte ist im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder bei dem Fischereiausübungsberechtigten, z. B. dem Fischer erhältlich.

    Für einige Gewässer genügt eine Vereinsmitgliedschaft.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug

    Beschreibung

    Die Arbeitsgruppe des ordnungsbehördlichen Vollzuges ist für die folgenden Angelegenheiten zuständig:

    Die Anzeige der ordnungsbehördlichen Hundehaltung entbindet Sie nicht von der steuerlichen Anmeldung Ihres Hundes bei dem Bereich Steuern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelallee 6-10

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    BITTE BEACHTEN SIE: Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarungmöglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891748

    Fax: 0331 289841748

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse

    Hinweise für Potsdam: Fischereiabgabe

    Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.

    • ausgefüllter Antrag
    • Personalausweiskopie (beide Seiten)

    Formulare

    - Formulare: Keine

    - Onlineverfahren möglich: Ja

    - Schriftform erforderlich: Nein

    - Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Mindestalter 8 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.

    Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.

    Hinweise für Potsdam: Fischereiabgabe

    Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich.

    Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.

    Kosten

    Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR

    - Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR

    - Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Stichwörter

    Angelabgabe, Angelmarke, Fischereiabgabe, Fischereimarke, Angelkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English