Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.  

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

    Beispielsweise

    • als Schaustellerin oder Schausteller,
    • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
    • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

    Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt des Amtes, der amtsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde, die mitverwaltenden Gemeinde, der mitverwalteten Gemeinde oder der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird , § 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitsverordnung - GewRZV).

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 10

    19322 Wittenberge

    Parkplätze

    • Parkplatz: August-Bebel-Straße (max. 2 Stunden)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Platz der Freiheit
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bernhard-Remy-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wittenberge Rathaus
      Linie:
      • Bus: 942

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Über einen Fahrstuhl ist das Rathaus auch mit Rollstuhl oder Gehhilfen möglich. Der Fahrstuhl befindet sich auf der Seite der Bernard-Remy-Straße.

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00-11:30 Uhr, 13:00-17:30 Uhr Donnerstag 09:00-11:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03877 951-216

    Fax: 03877 951-123

    E-Mail: gewerbe@wittenberge.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
    • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
      • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
    • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

    Voraussetzungen

    Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Weitere Informationen

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Stichwörter

    Reisegewerbekartenfreiheit, Ohne Bestellung, Marktstand, Gewerbeanzeige, Vertreter, Markt, Mobiler Standverkauf, Jahrmarkt, Haustürgeschäft, Reisegewerbe, Handelsreisender, Verlängerung, Unterhaltende Tätigkeit, Kirmes, Schausteller, Handelsvertreter, Waren feilbieten, Anzeigepflicht, Vertreterin, Schaustellerin, Reisegewerbekarte, Reisegewerbekarte verlängern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de