• Elsterwerda (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Reisegewerbe Verlängerung

Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.  

Beschreibung

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

Beispielsweise

  • als Schaustellerin oder Schausteller,
  • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
  • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

zuständige Stelle

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt des Amtes, der amtsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde, die mitverwaltenden Gemeinde, der mitverwalteten Gemeinde oder der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird , § 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitsverordnung – GewRZV).

Ansprechpartner

Stadt Elsterwerda

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 12

04910 Elsterwerda

Kontakt

Telefon Festnetz: 03533 65-0

Fax: 03533 65-5126

E-Mail: stadtelsterwerda@t-online.de

Version

Technisch erstellt am 08.07.2020

Technisch geändert am 27.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
  • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
    • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
  • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

Voraussetzungen

Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kosten

Für die Verlängerung der Geltungsdauer (§ 55 GewO) werden in Brandenburg 50 Prozent der Tarifstelle 2.2.9.1.2 berechnet (vgl. Tarifstelle 2.2.9.2 der Anlage zur Gebührenordnung des MWAE).

Hinweise für Brandenburg: Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

Für die Verlängerung der Geltungsdauer (§ 55 GewO) werden in Brandenburg 50 Prozent der Tarifstelle 2.2.9.1.2 berechnet (vgl. Tarifstelle 2.2.9.2 der Anlage zur Gebührenordnung des MWAE).

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024

Version

Technisch erstellt am 08.03.2021

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Vertreterin, Reisegewerbe, Schausteller, Kirmes, Jahrmarkt, Handelsvertreter, Handelsreisender, Reisegewerbekarte, Markt, Waren feilbieten, Marktstand, Gewerbeanzeige, Vertreter, Ohne Bestellung, Verlängerung, Anzeigepflicht, Reisegewerbekarte verlängern, Haustürgeschäft, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbekartenfreiheit, Mobiler Standverkauf, Schaustellerin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020