Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.  

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

    Beispielsweise

    • als Schaustellerin oder Schausteller,
    • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
    • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

    Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt des Amtes, der amtsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde, die mitverwaltenden Gemeinde, der mitverwalteten Gemeinde oder der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird , § 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitsverordnung - GewRZV).

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    03253 Doberlug-Kirchhain

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz vor der Rats-Apotheke
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: öffentliche Parkplätze in unmittelbarer Umgebung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kurzzeitparkplätze im Marktbereich
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kirchhain, Markt
      Linien:
      • Bus: 553
      • Bus: 592
      • Bus: 550
      • Bus: 560
      • Bus: 571
      • Bus: 544

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035322 390

    Fax: 035322 2271

    E-Mail: info@doberlug-kirchhain.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Doberlug-Kirchhain

    Empfänger: Stadt Doberlug-Kirchhain

    IBAN: DE16 1815 1000 3230 2000 38

    BIC: WELADED1EES

    Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Ehe, Einwohnermeldeamt, Erzieher, Erzieherinnen, Feuerwehr, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister, Grundschulen, Kindergarten, Kita, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Personalausweisbehörde, Schule, Schulen, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
    • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
      • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
    • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

    Voraussetzungen

    Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Weitere Informationen

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Vertreterin, Kirmes, Verlängerung, Reisegewerbe, Vertreter, Handelsreisender, Schausteller, Unterhaltende Tätigkeit, Markt, Marktstand, Handelsvertreter, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekarte verlängern, Jahrmarkt, Reisegewerbekartenfreiheit, Gewerbeanzeige, Schaustellerin, Waren feilbieten, Reisegewerbekarte, Haustürgeschäft, Anzeigepflicht, Ohne Bestellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English