Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Aufzug über den Hof erreichbar.
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden ersten Sa. im Monat) Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten ist es nach telefonischer Absprache nach wie vor möglich, einen Termin in der Meldestelle zu erhalten.
Kontaktperson
Frau Cziborra-Ouart (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 3987 2030-118
Frau Frank (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 3987 2030-120
Herr Eisner (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 3987 2030-118
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldewesen, Passbehörde, Personalausweisbehörde
erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Ausweis, Identifikation, e-Pass, anderer Pass, Ferien, verreisen, Reisepaß, Urlaub, Reiseausweis