Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mi: 08:00 - 12:30 Uhr nur Empfang & Stadtkasse Do: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03984 75320
Fax: 03984 75391
Telefon Festnetz: 03984 75319
Telefon Festnetz: 03984 75322
Telefon Festnetz: 03984 75321
E-Mail: buergerservice@prenzlau.de
Kontaktperson
Frau Caroline Ramm (SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice)
Frau Elke Stoffregen (SB Einwohnermeldewesen / Bürgerservice)
Frau Sandra Hidde (SB Einwohnermeldewesen/Bürgerservice)
Frau Dörte Eberwein (SB Einwonermeldewesen / Bürgerservice)
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Reisepaß, e-Pass, Identifikation, Ausweis, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub