Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Mit und ohne Termin - Vereinbarung telefonisch, per E-Mail [ mailto:ewo@luckenwalde.de ] oder Online-Terminbuchung [ ] Montag, nur mit Termin: 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag, nur mit Termin: 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag, ohne Termin: 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag, ohne Termin: 08:30 - 11:30 Uhr 1. Samstag im Monat, ohne Termin: 08:30 - 11:30 Uhr geschlossen am 09.08.2024 Bitte beachten Sie, dass die Nummernausgabe spätestens eine halbe Stunde vor Ende der Sprechzeiten abgeschaltet wird. Das Bürgerbüro behält sich bei einem erhöhten Besuchsaufkommen vor, die Ausgabe von Wartemarken gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt zu sperren. Der Grund ist, dass bei einem sehr hohen Besuchsaufkommen mit Warte- und Bearbeitungszeiten weit über die Servicezeiten hinaus zu rechnen ist. Wir bitten um Verständnis, dass später kommende Besucher/-innen nicht mehr bedient werden.
Kontakt
E-Mail: wohnensoziales@luckenwalde.de
E-Mail: ewo@luckenwalde.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter/in
erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Formulare
Hinweise für Luckenwalde: Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Luckenwalde: Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Sie können hier ganz bequem für den Bereich Einwohnermeldewesen Ihren Wunschtermin buchen:
30.09.2020
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Reisepaß, Urlaub, e-Pass, Ferien, Ausweis, anderer Pass, Identifikation, verreisen, Reiseausweis