Reisepass Meldung

    Reisepass melden wegen Wiederauffinden

    Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 4

    03172 Guben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 51  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug befindet sich im Servicecenter. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03561 68710

    Fax: 03561 68714000

    E-Mail: info@guben.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Guben

    Empfänger: Stadt Guben

    IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69

    BIC: WELADED1CBN

    Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße

    Stichwörter

    Bürgerservice, Burkundung, Pass, Personalausweis, Einwohnermedeamt, Elternbeiträge, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Hundabmeldung, Hundanmeldung, Pass, Passbehörde, Servicebüro

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wiedergefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Ausweis, Identifikation, e-Pass, anderer Pass, Ferien, verreisen, Reisepaß, Urlaub, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English