Reisepass Meldung

    Reisepass melden wegen Wiederauffinden

    Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Brück (Kreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Wiedergefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2021 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    anderer Pass, e-Pass, Reisepaß, verreisen, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Ferien, Identifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)