Reisepass Meldung
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Mühl (Leitung Bürgerbüro | Briefwahlbüro)
Mitarbeiter/-innen Bürgerbüro (Bürgerbüro | Bürgerservice)
Telefon Festnetz: +49 33203 877-1304
Telefon Festnetz: +49 33203 877-1303
Telefon Festnetz: +49 33203 877-1301
Telefon Festnetz: +49 33203 877-1302
Fax: +49 33203 877-2999
E-Mail: ema@kleinmachnow.de
erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
anderer Pass, e-Pass, Reisepaß, verreisen, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Ferien, Identifikation