Reisepass Meldung
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Groß Kreutz (Havel) - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Viriginia Walter (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 033207 351-28
Fax: 033207 351-30
E-Mail: buergerservice@gross-kreutz.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Reisepaß, Urlaub, e-Pass, Ferien, Ausweis, anderer Pass, Identifikation, verreisen, Reiseausweis