Reisepass Meldung

    Reisepass melden wegen Wiederauffinden

    Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ruhland - SG Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 4

    01945 Ruhland

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035752 3711

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 16.08.2024

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020

    erforderliche Unterlagen

    Wiedergefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2021

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    verreisen, Urlaub, Reisepaß, anderer Pass, Ausweis, Reiseausweis, Ferien, Identifikation, e-Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020