Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 45 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eichstädt, Kirche
Linien:- Bus: 814
- Bus: 812
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03304 3932-12(Frau Brosche)
Telefon Festnetz: 03304 3932-36(Frau Jüstel)
Fax: 03304 3932-39
E-Mail: theresa.brosche@oberkraemer.de
E-Mail: meldebehoerde@oberkraemer.de
Kontaktperson
Frau Barbara Jüstel
Lieferanschrift
Telefon Festnetz: 03304 3932-36
Fax: 03304 3932-39
E-Mail: barbara.juestel@oberkraemer.de
Frau Theresa Brosche
Internet
erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Reisepaß, e-Pass, Identifikation, Ausweis, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub