Reisepass Meldung
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 15:00 Uhr
Di. 08:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 15:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Di. 08:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 15:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
anderer Pass, e-Pass, Reisepaß, verreisen, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Ferien, Identifikation