Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Schönwalde-Glien - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 03322 2484-40
Telefon Festnetz: 03322 2484-23
Telefon Festnetz: 03322 2484-24
E-Mail: meldestelle@schoenwalde-glien.de
Kontaktperson
Anne Knuth
Postanschrift
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Telefon Festnetz: 03322 2484-23
Fax: 03322 2484-40
E-Mail: meldestelle@schoenwalde-glien.de
Dennis Wrobel
Postanschrift
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Fax: 03322 2484-40
Telefon Festnetz: 03322 2484-24
E-Mail: meldestelle@schoenwalde-glien.de
erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Reisepaß, e-Pass, Identifikation, Ausweis, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub