Reisepass Meldung

    Reisepass melden wegen Wiederauffinden

    Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 29

    14669 Ketzin/Havel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ketzin (Havel), Am Markt
      Linie:
      • Bus: 614, 642, 658
    • Haltestelle: Ketzin (Havel), Rathausstraße
      Linie:
      • Bus: 614, 642, 658

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33233 720720

    Fax: +49 33233 720199

    E-Mail: buergerservice@ketzin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wiedergefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Ausweis, Identifikation, e-Pass, anderer Pass, Ferien, verreisen, Reisepaß, Urlaub, Reiseausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English