Reisepass Meldung

    Reisepass melden wegen Wiederauffinden

    Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilmsstraße 41

    14624 Dallgow-Döberitz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03322 298442

    Telefon Festnetz: 03322 298441

    E-Mail: ema@dallgow.de

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wiedergefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Reisepaß, e-Pass, Identifikation, Ausweis, verreisen, anderer Pass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English