Reisepass Meldung

    Reisepass melden wegen Wiederauffinden

    Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Amt Plessa - Einwohnermeldewesen/Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinweg 6

    04928 Plessa

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wiedergefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Reisepaß, Urlaub, e-Pass, Ferien, Ausweis, anderer Pass, Identifikation, verreisen, Reiseausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de