Reisepass Meldung
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes!
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt können hier https://www.terminland.de/gemeinde-eichwalde/ gebucht werden.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 67502306
E-Mail: Einwohnermeldeamt@eichwalde.de
erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
anderer Pass, e-Pass, Reisepaß, verreisen, Ausweis, Urlaub, Reiseausweis, Ferien, Identifikation