Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Öffentliche Verkehrsmittel
Linie:- Bus: Linie 473
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Karin Scholz (SB Einwohnermeldeamt, Archiv)
Telefon Festnetz: +49 35454 88144
E-Mail: scholz@heideblick.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Heideblick
Empfänger: Gemeinde Heideblick
IBAN: DE98 1203 0000 0010 6124 97
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Urlaub, Reiseausweis, Ausweis, Ferien, verreisen, Identifikation, e-Pass, Reisepaß, anderer Pass