Reisepass Meldung

    Reisepass melden wegen Wiederauffinden

    Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Hinweise für Eberswalde: Reisepass melden wegen Wiederauffinden

    Den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses, vorläufigen Reisepasses oder Kinderreisepasses sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    15.1 Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-0

    Fax: 03334 64-159

    E-Mail: buergeramt@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Anzeige über Verlust | Wiederauffinden Reisepass

    Stichwörter

    Meldeamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wiedergefundener Reisepass

    Formulare

    Hinweise für Eberswalde: Reisepass melden wegen Wiederauffinden

    • Anzeige über Verlust | Wiederauffinden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Reisepass melden wegen Wiederauffinden

    • Passgesetz (PassG)
    • Passgebührenverordnung (PassGebV)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)
    • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (DVPassG)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Urlaub, Reiseausweis, Ausweis, Ferien, verreisen, Identifikation, e-Pass, Reisepaß, anderer Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English