Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Den Verlust des Personalausweises müssen Sie der Personalausweisbehörde oder der Polizei anzeigen.

    Hinweise für Brandenburg: Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Den Verlust des Personalausweises müssen Sie der Personalausweisbehörde oder der Polizei anzeigen.

    Beschreibung

    Sie können den Verlust melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • bei jeder Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisbehörde

    Zuständigkeit

    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

    Telefon +49 1801 333333

    E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Uhr

    Di 08:00 - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 - 17:00 Uhr

    Do 08:00 - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    14641 Nauen

    Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.

    Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
    Anzahl: 173


    Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße

    Bus: Linien 680, 669, 661 und 664


    Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße

    Bus: Linien 658 und 666


    Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)

    Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Rathausplatz 1

    14641 Nauen

    Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
    Anzahl: 173


    Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße

    Bus: Linien 680, 669, 661 und 664


    Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße

    Bus: Linien 658 und 666


    Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)

    Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1129

    14631 Nauen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Bürgerbüro/Stadtinformation (Bitte nicht verwechseln mit dem Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland!) Montag      nach Terminvereinbarung Dienstag      13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag      9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag      nach Terminvereinbarung Jeden 1. Samstag im Monat     9:00 - 12:00 Uhr Online-Terminbuchung  über  https://www.terminland.eu/nauen/  möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3321 408285

    Fax: +49 3321 408215

    E-Mail: buergerbuero@nauen.de

    Bankverbindung

    Stadt Nauen

    Empfänger: Stadt Nauen

    IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2019 (von: Geisler, Gunnar)

    Technisch geändert am 09.01.2023 (von: Geisler, Gunnar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2021 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Verlust, Lichtbildausweis, PA, Identitätsdokument, Neuer PA, Ausweis beantragen, verloren, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Verloren, Perso, Personaldokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)