Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Den Verlust des Personalausweises müssen Sie der Personalausweisbehörde oder der Polizei anzeigen.
Hinweise für Brandenburg: Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Den Verlust des Personalausweises müssen Sie der Personalausweisbehörde oder der Polizei anzeigen.
Beschreibung
Sie können den Verlust melden
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- bei jeder Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Hinweise für Eberswalde: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses.
Der Personalausweis kann auch für Personen ausgestellt werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind. In diesen Fällen erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil). Minderjährige Personen können ab Vollendung ihres 16. Lebensjahres einen Personalausweis eigenständig, ohne Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten, beantragen.
Der Personalausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Abweichend hiervon wird er für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr erreicht haben, mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt.
Seit dem 01.08.2021 werden bei der Beantragung von Personalausweisen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den persönlichen Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Personalausweis gespeichert werden.
Die Lieferzeit für einen, durch die Bundesdruckerei produzierten, Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit keinen Einfluss.
Ist der vorhandene Personalausweis abgelaufen bzw. verloren gegangen, kann ein vorläufiger Personalausweis durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt werden. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Jede Person darf nur im Besitz eines Personalausweises sein. Der alte Personalausweis ist beim Empfang eines neuen vorzulegen.
Der Verlust und das Wiederauffindung eines Personalausweises sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.
Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses.
Der Personalausweis kann auch für Personen ausgestellt werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind. In diesen Fällen erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil). Minderjährige Personen können ab Vollendung ihres 16. Lebensjahres einen Personalausweis eigenständig, ohne Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten, beantragen.
Der Personalausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Abweichend hiervon wird er für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr erreicht haben, mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt.
Seit dem 01.08.2021 werden bei der Beantragung von Personalausweisen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den persönlichen Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Personalausweis gespeichert werden.
Die Lieferzeit für einen, durch die Bundesdruckerei produzierten, Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit keinen Einfluss.
Ist der vorhandene Personalausweis abgelaufen bzw. verloren gegangen, kann ein vorläufiger Personalausweis durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt werden. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Jede Person darf nur im Besitz eines Personalausweises sein. Der alte Personalausweis ist beim Empfang eines neuen vorzulegen.
Der Verlust und das Wiederauffindung eines Personalausweises sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Hinweise für Eberswalde: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Sachgebiet Pass- und Meldewesen im Bürgeramt der Stadt Eberswalde
Sachgebiet Pass- und Meldewesen im Bürgeramt der Stadt Eberswalde
Zuständigkeit
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Hinweise für Eberswalde: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Frau Jessica Huwe
buergeramt@eberswalde.de
Telefon: 03334 64-0
Frau Jessica Huwe
buergeramt@eberswalde.de
Telefon: 03334 64-0
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Formulare
Anzeige über Verlust | Wiederauffinden Personalausweis
Zustimmungserklärung Reisepass | Personalausweis
Vollmacht Abholung Personalausweis | Reisepass
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Eberswalde: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde oder Stammbuch)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- bei Namensänderung dementsprechende Urkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde
- bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde oder Stammbuch)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- bei Namensänderung dementsprechende Urkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde
- bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Zustimmungserklärung
- Anzeige über Verlust | Wiederauffinden
- Vollmacht Abholung Personalausweis
- Zustimmungserklärung
- Anzeige über Verlust | Wiederauffinden
- Vollmacht Abholung Personalausweis
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Verfahrensablauf
Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
- Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eberswalde: Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Wenn Sie nicht Einwohner/in der Stadt Eberswalde sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Dokumentenbeantragung außerhalb Ihres Wohnortes sind nur in äußersten Notfällen möglich und auch erst nach vorheriger telefonischer Absprache.
Wenn Sie nicht Einwohner/in der Stadt Eberswalde sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Dokumentenbeantragung außerhalb Ihres Wohnortes sind nur in äußersten Notfällen möglich und auch erst nach vorheriger telefonischer Absprache.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Verlust, Lichtbildausweis, PA, Identitätsdokument, Neuer PA, Ausweis beantragen, verloren, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Verloren, Perso, Personaldokument