Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.
Beschreibung
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.
- Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
- Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
- Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
- Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle nach.
Kosten
Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Hinweise (Besonderheiten)
Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 24.02.2023
Stichwörter
Grundstücksbewertung, Immobilien, Vergleichskaufpreise, Wertermittlung, Verkehrswertgutachten, Grundstücksmarkt