Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen

    Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

    Beschreibung

    Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.

    Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

    Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 4510 Team Geobasisdaten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1138

    14801 Bad Belzig

    Hausanschrift

    Potsdamer Straße 18 a

    14513 Teltow

    Haltestellen

    • Haltestelle: Teltow, Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: RE 4
      • Regionalbahn: RE 3
    • Haltestelle: Teltow, Stadt
      Linien:
      • S-Bahn: S 25
      • S-Bahn: S 26
    • Haltestelle: Teltow, Havelstraße
      Linien:
      • Bus: 620
      • Bus: 621
      • Bus: X10
      • Bus: X1
      • Bus: 601

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3328 318115

    Fax: +49 3328 318315

    E-Mail: kataster-benutzung@potsdam-mittelmark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.

    • Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
    • Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
    • Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
    • Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle nach.

    Land Brandenburg:

    Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 10 bis 14 Tagen.

    Kosten

    Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 24.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Grundstücksmarkt, Immobilien, Verkehrswertgutachten, Vergleichskaufpreise, Wertermittlung, Grundstücksbewertung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English