• Beelitz (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Wohnsitz Änderung Statuswechsel

Änderung der Hauptwohnung

Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

Beschreibung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

Hauptwohnung ist:

  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Meldebehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die neue Hauptwohnung liegt

Ansprechpartner

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt

Adresse

Hausanschrift

Poststraße 10-11

14547 Beelitz

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

Formulare

Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Stichwörter

Bürgeramt, Bürgerbüro, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt

Version

Technisch erstellt am 07.11.2024

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

Formulare

Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

  • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
  • Schriftform erforderlich: möglich 
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

Fristen

Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

Bearbeitungsdauer

keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.10.2020

Version

Technisch erstellt am 04.03.2021

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Ummeldebestätigung, Ummeldebescheinigung, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzwechsel, Anmeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Einwohnerwesen, Nebenwohnsitz, Wohnsitzabmeldung, Anmeldebescheinigung, Umzug, Ummeldung, Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Meldewesen, Anmeldebestätigung, Wohnsitz ummelden, ummelden, Meldeschein, Wohnsitzummeldung, Wohnsitzanmeldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020