Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde
Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.
Beschreibung
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörden der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes
Ansprechpartner
Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 2
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 1129
14631 Nauen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Bürgerbüro/Stadtinformation (Bitte nicht verwechseln mit dem Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland!) Montag      nach Terminvereinbarung Dienstag      13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag      9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag      nach Terminvereinbarung Jeden 1. Samstag im Monat     9:00 - 12:00 Uhr Online-Terminbuchung  über  https://www.terminland.eu/nauen/  möglich
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation
erforderliche Unterlagen
Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.
Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.
Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.
Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Gering.
In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.
Kosten
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern am 21.10.2020
Stichwörter
Berichtigung, Personenbezogene Daten, Unvollständige Daten, Unrichtige Daten, Meldedaten, Vervollständigung, Verantwortlicher, Meldebehörde, Verarbeitung