unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde

    Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. 
    Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

    Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörden der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes

    Ansprechpartner

    Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro

    Adresse

    Lieferanschrift

    Rathausplatz 1

    14641 Nauen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 173  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 658 und 666
    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
    • Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
      Linie:
      • Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1129

    14631 Nauen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    14641 Nauen

    Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 173  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 658 und 666
    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
    • Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
      Linie:
      • Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3321 408285

    Fax: +49 3321 408215

    E-Mail: buergerbuero@nauen.de

    Bankverbindung

    Stadt Nauen

    Empfänger: Stadt Nauen

    IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

    Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

    Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

    Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Gering.

    In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

    Kosten

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern am 21.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Berichtigung, Verarbeitung, Vervollständigung, Unvollständige Daten, Meldedaten, Unrichtige Daten, Meldebehörde, Personenbezogene Daten, Verantwortlicher

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de