Grundstückswert Ermittlung

    Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken

    Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

    Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.

    Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

    Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

    Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.

    Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

    Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Fachbereich Kataster und Vermessung (62)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
      Anzahl: 200  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Südriedhof, Cottbus
      Linien:
      • Straßenbahn: 3
      • Bus: 800

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 49912-100

    Fax: 0355 49912-111

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Gutachterausschuss, Kataster, Vermessung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Außenstelle Calau

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 5-7

    03205 Calau/Kalawa

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03541 870-5356

    Fax: 03541 870-5310

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Kataster, Liegenschaften, Vermessung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Geschäftsstelle Gutachterausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Vom-Stein-Straße 30

    03050 Cottbus/Chóśebuz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz des Behördenzentrum-Südeck (2min Fussweg)
      Anzahl: 200  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz (vorm Haus - Giebelseite)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kataster (direkt vorm Haus)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Südriedhof, Cottbus
      Linien:
      • Straßenbahn: 3
      • Bus: 800

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 49912-100

    Fax: 0355 49912-111

    E-Mail: katasteramt@lkspn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist gemäß § 2 der "Öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der katasterbehördlichen Zuständigkeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf den Landkreis Spree-Neiße ..." vom 30.04.2013 (Amtsbl. f. Bbg 2013, Nr. 21, S.1513) zuständig.

    Stichwörter

    Gutachterausschuss, Kataster

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Land Brandenburg:

    • Formulare: ja, auf der Homepage der Gutachterausschüsse verfügbar

    Voraussetzungen

    Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie

    • Grundstückseigentümer,
    • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
    • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
    • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,

    sind.

    Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn

    • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
    • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
    • Gerichte und Justizbehörden

    es beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
    • Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
    • Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
    • Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
    • Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
    • Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.

    Kosten

    Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus

    • einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
    • den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.

    Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

    Land Brandenburg:

    Die Kosten sind in der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung geregelt. Für ein Verkehrswertgutachten richtet sich die Höhe der Gebühr für das Verkehrswertgutachten nach dem Wert des Wertermittlungsobjekts.

    Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 28.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Gutachten, Verkehrswert, Grundstück, Grundstücksbewertung, Gutachter, Gutachterausschuss, Kaufpreis, Sachverständige, Verkehrswertermittlung, Marktwert (Immobilie)

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de