Grundstückswert Ermittlung

    Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken

    Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

    Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.

    Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

    Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

    Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.

    Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

    Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Für Bad Freienwalde (Oder) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Land Brandenburg:

    • Formulare: ja, auf der Homepage der Gutachterausschüsse verfügbar

    Voraussetzungen

    Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie

    • Grundstückseigentümer,
    • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
    • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
    • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,

    sind.

    Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn

    • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
    • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
    • Gerichte und Justizbehörden

    es beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
    • Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
    • Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
    • Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
    • Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
    • Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.

    Kosten

    Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus

    • einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
    • den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.

    Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

    Land Brandenburg:

    Die Kosten sind in der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung geregelt. Für ein Verkehrswertgutachten richtet sich die Höhe der Gebühr für das Verkehrswertgutachten nach dem Wert des Wertermittlungsobjekts.

    Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 28.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Sachverständige, Kaufpreis, Gutachterausschuss, Gutachter, Verkehrswert, Gutachten, Grundstück, Grundstücksbewertung, Verkehrswertermittlung, Marktwert (Immobilie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English