Hauptarbeitgeber zuordnen
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
zuständige Stelle
Arbeitgeber
Zuständigkeit
Arbeitgeber
Ansprechpartner
Finanzamt Brandenburg an der Havel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag 08:00 bis 12:00 Uhr * Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr * Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr * Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03381 397-200
Telefon Festnetz: 03381 397-199
Internet
Bankverbindung
Finanzamt Brandenburg
Empfänger: Finanzamt Brandenburg
IBAN: DE18 1000 0000 0016 0015 03
BIC: MARKDEF1100
Stichwörter
Finanzen, Steuer
erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen
Stichwörter
ELStAM, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELSTER, Lohnsteuerabzug, Nebenarbeitgeber, Hauptarbeitgeber