Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung für weitere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern

    Hauptarbeitgeber zuordnen

    Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.

    Beschreibung

    Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

    Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

    Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

    zuständige Stelle

    Arbeitgeber

    Zuständigkeit

    Arbeitgeber

    Ansprechpartner

    Finanzamt Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllroser Chaussee 53

    15236 Frankfurt (Oder)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0335 60676-1399

    Fax: 0335 60676-1028

    E-Mail: poststelle.fa-frankfurt-oder@fa.brandenburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Finanzamt Frankfurt (Oder)

    Empfänger: Finanzamt Frankfurt (Oder)

    IBAN: DE92 1000 0000 0017 0015 02

    BIC: MARKDEF1100

    Stichwörter

    Finanzen, Steuer

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnummer
    • Geburtsdatum

    Formulare

    keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

    Voraussetzungen

    Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    ELStAM, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELSTER, Lohnsteuerabzug, Nebenarbeitgeber, Hauptarbeitgeber

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English