Hauptarbeitgeber zuordnen
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
zuständige Stelle
Arbeitgeber
Zuständigkeit
Arbeitgeber
Ansprechpartner
Finanzamt Nauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Finanzamt Nauen
Empfänger: Finanzamt Nauen
IBAN: DE50 1000 0000 0016 0015 09
BIC: MARKDEF1100
Stichwörter
Finanzen, Steuer
erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Mitteilung des Arbeitnehmers gegenüber seinem/n Arbeitgeber/n
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Grds. umgehend
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTER, Hauptarbeitgeber, Nebenarbeitgeber, ELStAM, Lohnsteuerabzug