Hauptarbeitgeber zuordnen
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
zuständige Stelle
Arbeitgeber
Zuständigkeit
Arbeitgeber
Ansprechpartner
Finanzamt Eberswalde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag         08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag      08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch      08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag         08:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03334 275-4000
Fax: 03334 275-4700
Bankverbindung
Finanzamt Eberswalde
Empfänger: Finanzamt Eberswalde
IBAN: DE22 1000 0000 0017 0015 01
BIC: MARKDEF1100
Stichwörter
Finanzen, Steuer
erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Nebenarbeitgeber, Lohnsteuerabzug, Hauptarbeitgeber, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM, ELSTER