Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Sb Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03876 713277
E-Mail: auslaenderbehoerde@lkprignitz.de
Kontaktperson
Sb Ausländerbehörde SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Sb Ausländerbehörde SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon Festnetz: 03876 713473
Sb Ausländerbehörde SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon Festnetz: 03876 713470
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Telefon Festnetz: 03876 713491
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Telefon Festnetz: 03876 713707
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Telefon Festnetz: 03876 713424
Sb Ausländerbehörde SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon Festnetz: 03876 713477
Sb Ausländerbehörde SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon Festnetz: 03876 713490
Internet
Stichwörter
Asyl, Ausländer
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.htm
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Ausbildung, Arbeitsgenehmigung, Arbeitsplatzsuche