Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
        der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
        hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
        der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft - Landwirtschaft

    Beschreibung

    Beim Sachgebiet Landwirtschaft werden die nachfolgenden Aufgaben wahrgenommen:

    • Ausgabe, Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung der Sammelanträge für die Agrarförderung mit zugehörigen Zahlungsansprüchen, insbesondere

      • Direktzahlungen

      • Kulturlandschaftsprogramm - KULAP

      • Ausgleichszulage für benachteiligtes Gebiet

      • Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten

      • Verwaltung der Zahlungsansprüche (ZA) über die Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID)
         

    • Kontrollen zur Einhaltung der Düngeverordnung
       

    • Überwachung der Klärschlammverordnung
       

    • Erarbeitung von Stellungnahmen bei der Antragstellung auf Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms

    • Förderung der Bienenhaltung
       

    • Agrarstatistik in den Bereichen:

      • Agrarstatistikerhebungen

      • Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung

      • Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung - EWMV

      • Mykotoxin Probenahme
         

    • Stellungnahme zu landwirtschaftlichen Maßnahmen für Ämter und Institutionen

    • Erteilung von Genehmigungen nach dem Grundstückverkehrsgesetz
                -> Bekanntmachung von grundstücksrechtlicher Verfahren
       

    • Anzeige von Landpachtverträgen
       

    • Integrierte ländliche Entwicklung - ILE
       

    • Bestätigung der Gemeinnützigkeit nach dem Bundeskleingartengesetz
       

    • Digitales Feldblockkataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Jahn-Straße 2

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr * Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr * oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2631(SB Grundstücksverkehr, Landpacht)

    Fax: 03535 46-2604

    E-Mail: landwirtschaftsamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
    • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
    • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen.

    Fristen

    • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. 

    Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.)

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der 1-Monatsfrist

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    verpachten, Pächter, Pacht, Verpächterin, pachten, Verpächter, Agrarland, Grundstück, Land, melden, Pachtvertrag, landwirtschaftliche Fläche, Eigentum, Landpacht, Pächterin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de