Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
• der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
• hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
• der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
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zuständige Stelle
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft - Landwirtschaft
Aktuelles
Sachgebiet Landwirtschaft
Beschreibung
Beim Sachgebiet Landwirtschaft werden die nachfolgenden Aufgaben wahrgenommen:
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Ausgabe, Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung der Sammelanträge für die Agrarförderung mit zugehörigen Zahlungsansprüchen, insbesondere
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Direktzahlungen
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Kulturlandschaftsprogramm - KULAP
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Ausgleichszulage für benachteiligtes Gebiet
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Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten
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Verwaltung der Zahlungsansprüche (ZA) über die Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID)
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Kontrollen zur Einhaltung der Düngeverordnung
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Überwachung der Klärschlammverordnung
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Erarbeitung von Stellungnahmen bei der Antragstellung auf Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms
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Förderung der Bienenhaltung
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Agrarstatistik in den Bereichen:
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Agrarstatistikerhebungen
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Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung
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Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung - EWMV
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Mykotoxin Probenahme
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Stellungnahme zu landwirtschaftlichen Maßnahmen für Ämter und Institutionen
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Erteilung von Genehmigungen nach dem Grundstückverkehrsgesetz
-> Bekanntmachung von grundstücksrechtlicher Verfahren
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Anzeige von Landpachtverträgen
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Integrierte ländliche Entwicklung - ILE
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Bestätigung der Gemeinnützigkeit nach dem Bundeskleingartengesetz
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Digitales Feldblockkataster
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag     08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2631(SB Grundstücksverkehr, Landpacht)
Fax: 03535 46-2604
E-Mail: landwirtschaftsamt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen.
Fristen
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.)
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 20.11.2023
Stichwörter
Eigentum, landwirtschaftliche Fläche, Verpächter, verpachten, Landpacht, Pachtvertrag, Agrarland, Land, Pächterin, Grundstück, pachten, Pacht, melden, Pächter, Verpächterin