Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis

    Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis

    Sie können zur Betreibung einer Besamungsstationen oder Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheiten eine Erlaubnis erhalten,  wenn Sie hierfür bestimmte Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine Besamungsstation, Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit betreiben wollen, bedürfen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.

    Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

    • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder eine/n vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
    • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
    • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
    • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.

    Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann neu erteilt werden.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3

    Zuständigkeit

    Für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständige Tierzuchtbehörde:

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) des Landes Brandenburg

    Müllroser Chaussee 54

    15236 Frankfurt (Oder)

    Internet: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/

    E-Mail: poststelle@lelf.brandenburg.de

    Abteilung 4 - Landwirtschaft

    Tel.:  +49 3328 436 101, +49 3328 436 118

    Ansprechpartner

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 6

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Henning-von-Tresckow-Str. 2-13

    14467 Potsdam

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Haus S

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 866-0

    Fax: +49 331 866-7070

    E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Umweltministerium

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers
    • die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen
    • die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches

    Voraussetzungen

    • Der Sitz ihrer Einrichtung befindet sich in Deutschland.
    • Sie können sicherstellen, dass die tierseuchenhygienischen Anforderungen eingehalten werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind.
    • Sie können gewährleisten, dass eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich fachtechnischen Anforderungen durch eine vertraglich gebundene Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Betreibererlaubnis ist bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde zu beantragen.

    Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Es ist schriftlich ein formloser Antrag mit den erforderlichen Unterlagen auf Betriebserlaubnis zu stellen.
    • Nach Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch eine Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Entscheidung zur Erlaubniserteilung.
    • Die Erlaubnis erfolgt ggf. unter Auflagen.

    Fristen

    Die Erlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Betreibung der Einrichtung bzw. vor Ablauf der bisherigen Erlaubnis, beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    etwa 6 bis 8 Wochen

    Kosten

    Erteilung der Erlaubnis

    •  für Rinder, Schweine und Pferde: 500,00 - 1.600,00 EUR
    •  für Schafe und Ziegen: 100,00 - 300,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Stichwörter

    Landwirtschaftliche Nutztiere, Nationale Anerkennung, Besamung, Erlaubniserteilung, Embryoerzeugung, Embryotransfer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English