• Temnitztal (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte Versorgung

Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte

Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mit Verbandmitteln.

Beschreibung

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
  • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen),
  • Abführmittel
  • Arzneimittel bei Reisekrankheiten.

Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:  

  • Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard sind und vom Arzt/der Ärztin verordnet werden.

Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.

Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. 

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Ansprechpartner

GKV Spitzenverband

Adresse

Hausanschrift

Reinhardtstraße 28

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 302 062880

Fax: +49 302 0628888

E-Mail: kontakt@gkv-spitzenverband.de

Internet

Stichwörter

Gesundheitskasse, KK, Krankenbersicherung, Krankenkasse

Version

Technisch erstellt am 23.11.2020

Technisch geändert am 30.09.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • ärztliche Verordnung oder Rezept

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an (Zuzahlung, Betrag über dem eventuellen Festbetrag). Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.07.2020

Version

Technisch erstellt am 15.12.2020

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Verschreibungspflicht, Krankenversicherung, Arzneimittel, Medikament, Bandage

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020