Versicherungspflicht Befreiung aufgrund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnises

    Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

    Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.

    Beschreibung

    Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (450-Euro-Job/Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.

    Ihre Krankenversicherung müssen Sie anderweitig regeln.

    Zum Beispiel:

    • die Familienversicherung über den/die Ehepartner/in oder die Eltern
    • Minijob als Nebenjob: die Krankenversicherung läuft über die hauptberufliche Tätigkeit
    • Minijob bei Arbeitslosengeld II-Empfängern: die Agentur für Arbeit übernimmt ggf. die Krankenversicherung

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

    Ansprechpartner

    GKV Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 302 062880

    Fax: +49 302 0628888

    E-Mail: kontakt@gkv-spitzenverband.de

    Internet

    Stichwörter

    Gesundheitskasse, KK, Krankenbersicherung, Krankenkasse

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Meyenburg - Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Freyensteiner Straße 42

    16945 Meyenburg

    Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033968 82527

    E-Mail: personal@amtmeyenburg.de

    Bankverbindung

    Amt Meyenburg

    Empfänger: Amt Meyenburg

    IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch erstellt am 22.09.2023 (von: Lock, Jessica)

    Technisch geändert am 10.04.2024 (von: Lemke, Lilly)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Voraussetzungen

    Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht nur so lange, wie der Grund für die Befreiung andauert. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Ihr Arbeitgeber meldet Sie nach Klärung der versicherungsrechtlichen Tatbestände an.
    • Rückfragen beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Angaben erhalten Sie bei

    • Ihrer Krankenkasse

    oder

    • der Minijobzentrale 

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Versicherungspflicht, geringfügige Beschäftigung, Minijob, 400 Euro Job, 450 Euro Job

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)