Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Sozialämter der Landkreise und kreisfreie Städte.
Ansprechpartner
Landkreis Oberhavel - Fachbereich Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr* Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr* Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr* Freitag 09.00 - 12.00 Uhr * nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Team Soziales
Internet
Stichwörter
Soziales, Sozialhilfe, Wohngeld, Wohngeldstelle
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Für Brandenburg: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 17.08.2021
Stichwörter
Sozialhilfe, häusliche Pflege, Schwangerschaft, Mutterschaft, Hebamme, Ärztliche Behandlung, Krankenhaus