Archivgut Einsicht gewähren
Sie können bei berechtigtem Interesse Archivgut einsehen.
Beschreibung
Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
das jeweilige Archiv
Zuständigkeit
das jeweilige Archiv oder Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
Ansprechpartner
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 600449
14404 Potsdam
Öffnungszeiten
Lesesaal Montag bis Donnerstag: 9 –15 Uhr Freitag: 9 –14 Uhr Tel.: 0331 5674-270 Fax: 0331 5674-212 E-Mail: benutzerdienst@blha.brandenburg.de
Kontakt
Telefon Festnetz: 0331 5674-0(Direktor: Herr Prof. Dr. Glauert)
Fax: 0331 5674-212
E-Mail: poststelle@blha.brandenburg.de
Stichwörter
Archiv, Geschichte, Kultur
Fachbereich 30 - Personal und Verwaltungsservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Lindenplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: E-Auto Ladestation
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz: Lindenplatz
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr geöffnet 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr geöffnet 14:00 – 16:00 Uhr geöffnet Weitere Termine nach Vereinbarung! Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stichwörter
Arbeitsschutz, Ausbildung, Bewerbung, Bundesfreiwilligendienst, Personalamt, Personalbedarf, Praktikum, Schülerpraktikum, Sitzungsdienst, Statistik
Stadtarchiv
Adresse
Postanschrift
Promenade 9
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr geöffnet 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr geöffnet 14:00 – 16:00 Uhr geöffnet Weitere Termine nach Vereinbarung! Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: archiv@forst-lausitz.de
Stichwörter
Archiv
erforderliche Unterlagen
ggf. Personalausweis, Vollmacht
Formulare
Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
Voraussetzungen
Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage sind statthaft.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.
Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.
Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.
Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.
Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.
Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.
Fristen
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Bearbeitungsdauer
maximal 2 Monate
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.11.2020