Archivgut Einsicht gewährenOnline erledigen

    Archivgut Einsicht gewähren

    Sie können bei berechtigtem Interesse Archivgut einsehen.

    Beschreibung

    Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    das jeweilige Archiv oder Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
     

    Ansprechpartner

    Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Mühlenberg 3

    14476 Golm

    Postanschrift

    Postfach 600449

    14404 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Lesesaal Montag bis Donnerstag: 9 -15 Uhr Freitag: 9 -14 Uhr Tel.: 0331 5674-270 Fax: 0331 5674-212 E-Mail: benutzerdienst@blha.brandenburg.de

    Kontakt

    Fax: 0331 5674-212

    Telefon Festnetz: 0331 5674-0(Direktor: Herr Prof. Dr. Glauert)

    E-Mail: poststelle@blha.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Archiv, Geschichte, Kultur

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    ggf. Personalausweis, Vollmacht

    Formulare

    Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
     

    Voraussetzungen

    Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage sind statthaft.

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.

    Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.

    Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.

    Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.

    Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.

    Hinweis:
    Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    maximal 2 Monate

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de