Beschäftigung von Tierschutzbeauftragten anzeigen
Tierschutzbeauftragte Ihrer Einrichtung oder Ihres Betriebs zeigen Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) an.
Beschreibung
Sie haben eine/einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen, wenn Sie in Ihrer Einrichtung oder in Ihrem Betrieb mit Wirbeltieren oder Kopffüßer arbeiten, die dazu bestimmt sind,
- in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
- deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden.
Die Bestellung muss vor Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen. Die Bestellung zeigen Sie dem LAVG an.
zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung "Verbraucherschutz"
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0331 8683-590
Telefon Festnetz: 0331 8683-500
Internet
Stichwörter
LAVG, Verbraucherschutz
erforderliche Unterlagen
Unterlagen über die Stellung der oder des Tierschutzbeauftragten und ihrer oder seiner Befugnisse (zum Beispiel durch eine Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder Ähnliches; in deutscher Sprache)
Voraussetzungen
- Zum Tierschutzbeauftragten können nur Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin bestellt werden.
- Tierschutzbeauftragte müssen die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit haben.
Das LAVG kann Ausnahmen von der Qualifikation als Tierarzt genehmigen, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen worden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor Aufnahme der Tätigkeiten mit oder an Tieren, zeigen Sie die Bestellung einer / eines Tierschutzbeauftragten schriftlich (formlos) an:
- Fertigen Sie ein formloses Schreiben an und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Anzeige mitsamt den Nachweisen beim LAVG ein.
Fristen
Anzeigefrist: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 29.10.2020
Stichwörter
Tierzucht, Tierschutz, Anzeige, Bestellung, Tierhaltung, Tierversuche, Tierschutzbeauftragte