Tierschutzbeauftragte Bestellung

    Beschäftigung von Tierschutzbeauftragten anzeigen

    Tierschutzbeauftragte Ihrer Einrichtung oder Ihres Betriebs zeigen Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) an.

    Beschreibung

    Sie haben eine/einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen, wenn Sie in Ihrer Einrichtung oder in Ihrem Betrieb mit Wirbeltieren oder Kopffüßer arbeiten, die dazu bestimmt sind,

    • in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
    • deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden.

    Die Bestellung muss vor Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen. Die Bestellung zeigen Sie dem LAVG an.  

    zuständige Stelle

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

    Abteilung "Verbraucherschutz"
     

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllroser Chaussee 50

    15236 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Fax: 0331 8683-590

    Telefon Festnetz: 0331 8683-500

    E-Mail: verbraucherschutz.office@lavg.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LAVG, Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen über die Stellung der oder des Tierschutzbeauftragten und ihrer oder seiner Befugnisse (zum Beispiel durch eine Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder Ähnliches; in deutscher Sprache)

    Voraussetzungen

    • Zum Tierschutzbeauftragten können nur Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin bestellt werden.
    • Tierschutzbeauftragte müssen die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit haben.

    Das LAVG kann Ausnahmen von der Qualifikation als Tierarzt genehmigen, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor Aufnahme der Tätigkeiten mit oder an Tieren, zeigen Sie die Bestellung einer / eines Tierschutzbeauftragten schriftlich (formlos) an:

    • Fertigen Sie ein formloses Schreiben an und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige mitsamt den Nachweisen beim LAVG ein.

    Fristen

    Anzeigefrist: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 29.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Tierzucht, Tierschutz, Anzeige, Bestellung, Tierhaltung, Tierversuche, Tierschutzbeauftragte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English