• Hohenbucko (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Tierschutzbeauftragte Bestellung

Beschäftigung von Tierschutzbeauftragten anzeigen

Tierschutzbeauftragte Ihrer Einrichtung oder Ihres Betriebs zeigen Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) an.

Beschreibung

Sie haben eine/einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen, wenn Sie in Ihrer Einrichtung oder in Ihrem Betrieb mit Wirbeltieren oder Kopffüßer arbeiten, die dazu bestimmt sind,

  • in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
  • deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden.

Die Bestellung muss vor Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen. Die Bestellung zeigen Sie dem LAVG an.  

zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Verbraucherschutz“
 

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Müllroser Chaussee 50

15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 8683-500

Fax: 0331 8683-590

E-Mail: verbraucherschutz.office@lavg.brandenburg.de

Internet

Stichwörter

LAVG, Verbraucherschutz

Version

Technisch erstellt am 28.01.2019

Technisch geändert am 02.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Unterlagen über die Stellung der oder des Tierschutzbeauftragten und ihrer oder seiner Befugnisse (zum Beispiel durch eine Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder Ähnliches; in deutscher Sprache)

Voraussetzungen

  • Zum Tierschutzbeauftragten können nur Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin bestellt werden.
  • Tierschutzbeauftragte müssen die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit haben.

Das LAVG kann Ausnahmen von der Qualifikation als Tierarzt genehmigen, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen worden sind.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Vor Aufnahme der Tätigkeiten mit oder an Tieren, zeigen Sie die Bestellung einer / eines Tierschutzbeauftragten schriftlich (formlos) an:

  • Fertigen Sie ein formloses Schreiben an und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige mitsamt den Nachweisen beim LAVG ein.

Fristen

Anzeigefrist: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 29.10.2020

Version

Technisch erstellt am 09.11.2020

Technisch geändert am 08.11.2024

Stichwörter

Bestellung, Tierversuche, Tierschutzbeauftragte, Tierzucht, Tierschutz, Tierhaltung, Anzeige

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020